~ RECHTSGEBIETE von Hayo Wiebersiek in Norden ~

Die verschiedenen Rechtsgebiete werden immer umfangreicher und komplexer. Es ist unumgänglich geworden, sich vom Bild des „allwissenden“ Rechtsanwaltes zu trennen. Daher habe ich mich auf ein überschaubares Spektrum spezialisiert, um unsere Mandanten mit hoher Kompetenz zu beraten und zu verteidigen.

VERSICHERUNGSRECHT (FACHANWALTSCHAFT)

Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbstständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt. Die Sozialversicherung ist - soweit nicht Versicherungsfreiheit besteht öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Mein Spezialgebiet ist das Personenversicherungsrecht, also die Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Lebens- und Unfallversicherung. Dies betrifft auch die Kündigung oder die Auflösung von Versicherungsverträgen.

  • Abfindung
  • Abschlusskosten
  • Schadensfall
  • Schadensregulierung
  • Obliegenheiten
  • Rückkaufwert
  • Versicherungsschutz
  • Versicherungsvertrag

VERSICHERUNGSMAKLERRECHT

Das Versicherungsvertreterrecht, oder auch Versicherungsmaklerrecht, setzt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Gewerbeordnung (GewO) zusammen. Es umfasst alle Rechtsnormen, welche die Rechte und Pflichten von Versicherungsvertretern bei ihrer Tätigkeit beinhaltet. Ein Versicherungsvertreter ist ein spezieller Handelsvertreter, daher gelten für ihn aufgrund vieler umfangreicher Fragestellungen und der hohen Bedeutung einiger Versicherungen für den Einzelnen, zahlreiche Sondervorschriften.

VERKEHRSRECHT

Das deutsche Verkehrsrecht besteht aus Vorschriften des öffentlichen- sowie des Privatrechts. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, welches sich aus vielen kleinen Teilgebieten zusammensetzt. Für das Verkehrsrecht hat der Gesetzgeber viele detaillierte Regelungen festgeschrieben, die sich unter anderem im Straßenverkehrsrecht, im Eisenbahnrecht und dem Luftfahrtrecht befinden. Hauptaugenmerk meiner Arbeit im Verkehrsrecht liegt in folgenden Bereichen:

  • Bußgeldbescheid
  • Fahrverbot
  • Führerschein
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Unfallregulierung (Sach- und Personalschäden)

MEDIZINRECHT

Das Medizinrecht befasst sich nicht nur mit den rechtlichen Beziehungen und Haftungsansprüchen zwischen Ärzten und Patienten, sondern es ist viel umfangreicher als es den Anschein hat. In diesem Rechtsgebiet werden die Honorierungen von Privat- und Kassenpatienten geregelt, das Krankenhausrecht festgelegt, sowie das Pflegeberufsrecht und das Apothekerrecht festgehalten. Ein weiteres wichtiges Gebiet des Medizinrechts ist die Approbationsordnung, in dem die Ausbildung samt Prüfungen für Mediziner festgelegt ist.

RENTENVERSICHERUNGSRECHT

Das Rentenversicherungsrecht befasst sich mit den einzelnen Leistungen, die zu einer Rentenversicherung gehören. In der Regel sind das die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente. Es gilt auch in dem Falle, wenn Leistungen der beruflichen und der medizinischen Rehabilitation zu zahlen sind. Leistungen der medizinischen Rehabilitation kommen zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Krankheit zum Tragen.

BANKRECHT & KAPITALMARKTRECHT

Im Kapitalmarktrecht sind alle Normen und Grundsätze für den Kapitalmarkt niedergeschrieben, welche den individuellen Schutz der Kapitalanleger, als auch den Funktionsschutz des Kapitalmarktes und der Wirtschaft zum Ziel haben. Das Kapitalmarktrecht ist ein umfangreiches Gebiet der Rechtsprechung welches eine Verbindung zwischen Aktienrecht, Wertpapierrecht und Börsenrecht herstellt. Im Bankrecht werden die Genehmigungen und die Aufsicht von Kreditinstituten, aber auch die Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Kunden geregelt. Dazu gehören zum Beispiel Konten- und Darlehensverträge, sowie die Haftung bei falscher Beratung.

SCHADENERSATZRECHT

Das Schadensersatzrecht regelt, wann ein Schadensersatzanspruch vorliegt. Ist der Schaden eingetreten, muss zuerst die Frage beantwortet werden, wer den Schaden zu tragen hat, die sogenannte Schadenstragung. In der Regel trifft dies auf die Person zu, welche den Schaden in eines Anderen Vermögen verursacht hat. In diesem Fall gewährt die Rechtsprechung der geschädigten Person den Ersatz des erlittenen Schadens.

SCHMERZENSGELDRECHT

Auch bei der Verletzung des Körpers, des Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung ist Schadensersatz zu leisten. Bei diesem nicht Vermögensschaden kann eine Entschädigung in Form von Geld für die betroffene Person gefordert werden. Dieser Anspruch soll den immateriellen Schaden ausgleichen, welcher verursacht wurde. Meistens trifft diese Art von Recht zu, wenn die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wurde. Zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall, einer Straftat oder durch die Verletzung der Aufklärungspflicht im Bereich der Arzthaftung.

Wassersport- und Yachtversicherung

Genauso, wie die Kraftfahrzeuge an Land müssen auch die Wasserfahrzeuge entsprechend versichert sein. In der Regel benötigt man als Eigner einer Yacht oder eines Motorboots einen eigenen Haftpflicht- und Kaskoschutz. Die Bootshaftpflichtversicherung springt ein, wenn Eigentümer
Schäden mit ihrem Boot bei anderen verursachen. Eine private (allgemeine) Haftpflichtversicherung springt in der Regel hierfür nicht ein. Die Schäden am eigenen Boot werden von einer Kaskoversicherung getragen. Im Vergleich zum Straßenverkehrsunfall gibt es zahlreiche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Neben einer besonderen Sachverhaltsermittlung (Logbuch, Position, etc.) kommen die Fragen, welche Risiken überhaupt versichert sind (Beiboot
mitversichert? Ist es überhaupt ein Beiboot? Etc.).

Bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist es von entscheidendem Vorteil, dass jahrelange Segelerfahrung in verschiedensten Fahrgebieten auch mit Charteryachten vorliegen.